Allgemeine Geschäftbedingungen
1. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung bei Haftpflicht-/ Kaskoschäden ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich bzw. fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat das Schadenausmaß und den Schadenhergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichten Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber gehen zu Lasten des Auftraggebers. Angeforderte Schaden- bzw. Fahrzeugunterlagen sind vom Auftraggeber unverzüglich beizubringen und vorzulegen. Nachteile wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
2. Zahlungsbedingungen
Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig, bei Versand des Gutachtens spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung. Bei Zahlungsverzug wird mit jeder Zahlungserinnerung eine Aufwandspauschale von 12,50 €uro zuzüglich Portokosten und Verzugszinsen fällig. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. Bei bargeldloser Zahlung ist die Gutachten-/ Rechnungsnummer anzugeben.
3. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Haftpflicht- und Kaskogutachten auf der Grundlage der Schadenshöhe. Das Sachverständigenhonorar berechnet sich jeweils aus einem Grundhonorar sowie Nebenkosten. Das Grundhonorar beinhaltet eine Mischkalkulation. Die Honorartabelle des Auftragnehmers kann in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers eingesehen werden. Als Schadenshöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten, ggf. zuzüglich einer merkantilen Wertminderung, maßgebend. Bei Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadensereignis die Berechnungsgrundlage. Das Sachverständigenhonorar für Gutachten zur Beweissicherung berechnet sich nach Zeitaufwand.
4. Mehrwertsteuer
Sämtliche aufgeführten €uro-Beträge verstehen sich immer ohne die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
5. Rechnungsprüfungsberichte / Nachbesichtigungen
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit einem Pauschalbetrag von 75,00 €uro und evtl. anfallenden Nebenkosten (Fahrt-, Foto- und Schreibkosten) berechnet.
6. Stornierungen
Auftragsstornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
7. Gutachtenerstellung
Der Auftraggeber erhält, falls nicht anders vereinbart, das Gutachten in 2 Ausfertigungen, bestehend aus einem Original mit Lichtbildanhang und eine Kopie. Eine weitere Kopie und der Lichtbildnegativsatz verbleiben beim Sachverständigen. Form, Gliederung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen. Änderung infolge abweichender Rechtsvorschriften bleiben vorbehalten.
Der Auftragnehmer ist vom TÜV Zertifizierter Kfz-Sachvertändiger geprüfter und anerkannter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.
8. Gutachtenversand
Der Versand der Gutachten an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte, erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.
9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Ort des Sitzes des Kfz-Sachverständigenbüros, soweit dies rechtlich zulässig ist.